BMWi startet Förderung von innovativer PSA

BMWi startet Förderung von innovativer PSA
Am 30. Dezember wurde die „Richtlinie für die Bundesförderung von Forschungs- und Technologievorhaben zur Produktion innovativer persönlicher Schutzausrüstung“ im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat damit in Kraft. Seit diesem Tag können Forschungseinrichtungen und Unternehmen Förderanträge für Innovationsprojekte im Bereich persönlicher Schutzausrüstung bis zum 1. Juli 2021 einreichen.
Die Verwendung von Schutzausrüstung ist ein wesentlicher Bestandteil der Strategie der Bundesregierung zur dauerhaften Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland. Beispielsweise haben FFP-Masken eine breite Verwendung nicht nur im Gesundheitswesen, sondern auch in Bevölkerung, Verwaltung und Wirtschaft zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos gefunden. Schutzausrüstung hat seit jeher eine erhebliche Bedeutung in Industrie und Gewerbe als Maßnahme im Bereich des Arbeitsschutzes. Bis zu 40 Prozent der Erwerbstätigen sind Träger von Schutzausrüstung.
Ziel der neuen Förderrichtlinie ist es, entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Schutzausrüstung Anreize für verstärkte Innovationstätigkeit zu setzen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken und einen Beitrag zur Erhaltung von Produktionskapazitäten am Standort Deutschland zu leisten. Mit dieser Fördermaßnahme werden insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt sowie die verstärkte Kooperation mit weiteren Unternehmen der Branche sowie wissenschaftlichen Einrichtungen angeregt und gestärkt.
Das Programm adressiert insbesondere folgende Förderschwerpunkte:
- Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit
- Funktionalität, Erschließung neuer Bedarfsbereiche
- Automatisierung und Digitalisierung der Produktion und Dienstleistungen
- Beitrag zur Effizienz der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz (NRGS)
- Standardisierung, Prüf- und Zertifizierungsverfahren
Insgesamt stehen für den Zeitraum bis 2025 163 Mio. Euro an Fördervolumen zur Verfügung. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kann die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses je nach Marktnähe der zu entwickelnden Lösungen 15 bis 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen. Für KMU sowie Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben im Einzelfall zu einem höheren Prozentsatz förderfähig (bis zu 80 bzw. bis zu 100 Prozent).
Nähere Informationen zu diesem und weiteren Programmen der Bundesregierung zur Förderung des Ausbaus von Produktionskapazitäten für persönliche Schutzausrüstung in Deutschland finden Sie hier.