Update der Förderung von innovativer Schutzausrüstung

Update der Förderung von innovativer Schutzausrüstung
Mit der Neubekanntmachung der Richtlinie für die „Bundesförderung von Forschungs- und Technologievorhaben zur Produktion innovativer persönlicher Schutzausrüstung“ (kurz: Innovative Schutzausrüstung) im Bundesanzeiger am 29. April 2021 ermöglicht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen schnelleren Zugang zu den Fördermitteln. Förmlich vollständige Förderanträge können nunmehr ab sofort bis zum Stichtag, dem 31. Dezember 2021, über das elektronische Formularsystem easy-Online des Bundes eingereicht werden.
Das Formularsystem wird für eine Antragstellung voraussichtlich im Monat Mai 2021 bereitstehen. Die Bewertung der Projektanträge erfolgt ab Antragstellung kontinuierlich und das Antragsverfahren endet mit einer Bewilligung oder Ablehnung der förmlichen Projektanträge durch das BMWi, unterstützt durch den Projektträger.
Neben der Umstellung der Förderrichtlinien Innovative Schutzausrüstung auf das einstufige Antragsverfahren sind des weiteren Klarstellungen und Konkretisierungen zu Fragestellungen erfolgt, die sich aus der vorherigen Bekanntmachung ergeben haben. Die Förderschwerpunkte mit den entsprechenden Förderkonditionen bestehen weiterhin.
Detaillierte Informationen stehen auf der Programm-Webseite https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/innovative-schutzausruestung.html zur Verfügung.
Mit einem Webinar-Angebot informiert das BMWi kontinuierlich allgemein zum Inhalt und Aufbau des Förderprogramms Innovative Schutzausrüstung sowie auch themenspezifisch zu den Förderschwerpunkten sowie zu den Fördermodalitäten und zur Antragstellung. Die Termine der Webinare und Informationen zur Anmeldung finden sich unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/Innovative-Schutzausruestung/Veranstaltungen-Innovative-Schutzausruestung-Liste/veranstaltungen-innovative-schutzausruestung.html