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Publikation

Open-House-Verfahren zur Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)

Seit dem 27. März 2020 beschafft der Bund (über die Generalzolldirektion) FFP2-Masken, OP-Masken und Schutzkittel unter anderem im sogenannten Open-House-Verfahren. 

Die Voraussetzungen sind, dass

  • Mindestlieferungsmengen (25 000 Stück pro Produktgruppe) erreicht werden
  • die Schutzausrüstungen den geforderten Spezifikationen entsprechen
  • die Schutzausrüstungen zum genannten Lieferort transportiert werden

Die entsprechende Bekanntmachung finden Sie unten zum Download.

Weitere Informationen zu Vergabeverfahren und -bedingungen finden Sie auch auf der Vergabeplattform des Bundes.