Open-House-Verfahren zur Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)

Seit dem 27. März 2020 beschafft der Bund (über die Generalzolldirektion) FFP2-Masken, OP-Masken und Schutzkittel unter anderem im sogenannten Open-House-Verfahren.
Die Voraussetzungen sind, dass
- Mindestlieferungsmengen (25 000 Stück pro Produktgruppe) erreicht werden
- die Schutzausrüstungen den geforderten Spezifikationen entsprechen
- die Schutzausrüstungen zum genannten Lieferort transportiert werden
Die entsprechende Bekanntmachung finden Sie unten zum Download.
Weitere Informationen zu Vergabeverfahren und -bedingungen finden Sie auch auf der Vergabeplattform des Bundes.